Klare Kriterien und Übergangslösung
NoVA-Befreiung gilt künftig doch für fast alle leichten Nutzfahrzeuge

| Redaktion 
| 23.06.2025

Nach intensiven Verhandlungen wurde kurz vorm Inkrafttreten eine Lösung mit klareren Kriterien für N1 Fahrzeuge erreicht.

Am 1. Juli 2025 tritt das sogenannte "Mittelstandspaket" des Wirtschaftsministeriums, das vor allem Klein- und Mittelbetriebe entlasten soll, in Kraft. Eine der darin enthaltenen Maßnahmen ist die Befreiung diverser Nutzfahrzeuge von der Normverbrauchsabgabe (NoVA), über die bis zur letzten Sekunde heiß diskutiert wurde. Denn der ursprüngliche Gesetzesentwurf kam nicht überall gut an. Zu den Kritikern zählte unter anderem die Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ), die ihr Ziel auf den letzten Metern doch noch erreicht hat.

Klare Kriterien und Übergangsregelung

"Die jetzt beschlossene Gesetzesfassung zur NoVA-Befreiung für N1 Fahrzeuge mit klareren Kriterien und einer Übergangsregelung ist für unsere Unternehmer:innen ein bedeutender Erfolg. Unser Einsatz der letzten Wochen und Monate hat sich gelohnt", zeigte sich WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker zufrieden. Denn der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah vor, dass die NoVA-Befreiung für Fahrzeuge mit zwei Sitzreihen an das unklare Kriterium der "einfachen Ausstattung" geknüpft wird. Darüber hinaus war geplant, die bisherige Berechnungsformel für N1-Fahrzeuge ersatzlos zu streichen, und zwar ohne Übergangsregelung.

"Das hätte zur Folge gehabt, dass weiterhin NoVA-pflichtige N1-Fahrzeuge ab 1. Juli 2025 nach der deutlich ungünstigeren Formel für M1-Fahrzeuge berechnet worden wären, was zu einer erheblichen Mehrbelastung geführt hätte", erklären die Spartenobleute der WKNÖ, Beate Färber-Venz (NÖ Transport und Verkehr), Jochen Flicker (NÖ Gewerbe und Handwerke) und Franz Kirnbauer (NÖ Handel).

Deutliche Verbesserung

Gemeinsam mit dem WKNÖ-Präsidenten haben sich die NÖ-Branchenvertreter:innen mit ihren Kolleg:innen aus den Bundesländern dafür eingesetzt, dass das Kriterium "einfache Ausstattung" im Abänderungsantrag stark eingeschränkt wird. Es gelte jetzt ausschließlich für Fahrzeuge mit offenem Aufbau (Pritschenwagen) und ausschließlich dann, wenn die Bordwand nur nach hinten klappbar ist.

"Unser Ziel war es, eine vollständige, unbürokratische NoVA-Befreiung aller N1-Fahrzeuge zu erreichen. Das haben wir zwar nicht ganz erreicht, aber dennoch sind die nun beschlossenen Änderungen eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf", betont Ecker abschließend.

www.wko.at/noe

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