Wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Dienstag in einer Aussendung bekannt gegeben hat, ist das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 – und damit auch der ORF-Beitrag in seiner aktuellen Form (sprich 15,30 Euro monatlich pro Haushalt) – verfassungskonform.
Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt
Basis für diese Entscheidung war eine bei Gericht eingebrachte Beschwerde – in dieser wurde argumentiert, es sei gleichheitswidrig, dass Haushalte, in denen keine ORF-Inhalte genutzt werden, durch den ORF-Beitrag finanziell genauso belastet werden wie jene, die das Angebot nutzen. Laut dem VfGH verletze der Gesetzgeber den Gleichheitsgrundsatz aber nicht, weswegen die Beschwerde abgewiesen wurde.
Demnach verlange der Gleichheitsgrundsatz nicht, dass der Beitrag an den tatsächlichen Konsum des Angebots geknüpft sein muss: Im Rahmen einer teilhabeorientierten gleichmäßigen Lastenverteilung komme es lediglich darauf an, dass die Beitragspflichtigen die Möglichkeit haben, die öffentliche Leistung (sprich jene des ORF) zu nutzen. "Diese Möglichkeit hat auch, wer kein Fernseh- oder Radiogerät besitzt, weil das Angebot des ORF im gesamten Bundesgebiet verbreitet wird und die Kommunikationstechnologie so weit entwickelt ist, dass Beitragspflichtige mit wenig Aufwand auf das Angebot zugreifen können", so der VfGH. Darüber hinaus hält das Gericht fest, dass es im gesamtgesellschaftlichen Interesse liege, dass der Rundfunk seine besondere demokratische und kulturelle Aufgabe wahrnimmt.
Ausgliederung "sachlich und effizient"
Im Gegensatz zur Ansicht des Beschwerdeführers sei die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) zudem sehr wohl dazu berechtigt, Bescheide zur Festsetzung des Beitrags zu erlassen. Zwar gelten bestimmte verfassungsrechtliche Vorgaben, wenn hoheitliche Aufgaben auf einen ausgegliederten Rechtsträger übertragen werden – allerdings werde diesen Vorgaben entsprochen: "Die Ausgliederung ist sachlich und effizient, und die Geschäftsführung der ORF-Beitrags Service GmbH ist an die Weisungen des Finanzministers gebunden", heißt es in der VfGH-Aussendung.
Entscheidung stößt auf Unverständnis bei FPÖ
Gerade bei der FPÖ, die den ORF-Beitrag schon mehrfach öffentlich anprangerte (LEADERSNET berichtete), stößt die Entscheidung des VfGH auf großes Unverständnis. So ließ FPÖ-Mediensprecher und Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker in einer diesbezüglichen Aussendung verlautbaren: "Das von Schwarz-Grün inmitten der Rekordteuerung beschlossene ORF-Gesetz mit der 'Zwangssteuer' war, ist und bleibt ein astreiner 'Gesetzes-Pfusch' auf Kosten der Österreicher." Besonders stoße ihm auf, dass Personen, die gar kein Fernseh- oder Radiogerät besitzen, den ORF-Beitrag bezahlen müssten, weil es nur darauf ankomme, dass die Beitragspflichtigen die Möglichkeit haben, den ORF zu nutzen. "Nach dieser Maßgabe muss man sich schon fragen, was als Nächstes kommt. Die Autobahnvignette für Radfahrer? Freibad-Saisonkarten für alle Schifahrer, weil sie theoretisch schwimmen gehen könnten? Verpflichtende ÖBB-Jahrestickets für alle Österreicher, weil sie ja die Möglichkeit haben, mit der Bahn zu fahren? Diese Argumentation ist doch absurd", so der freiheitliche Mediensprecher.
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